Welche therapeutischen Maßnahmen wollen Sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls in Anspruch nehmen?
Es lohnt sich, diese Frage zu beantworten und die Entscheidung in einer Patientenverfügung niederzulegen. Diese ist eine rechtsverbindliche Handlungsanweisung für die behandelnden Ärzte und kann Ihren Angehörigen schwere, unter Umständen schmerzvolle Entscheidungen ersparen.
Am Ende eines selbstbestimmten Lebens kann die Situation eintreten, dass wir nicht mehr eigenständig entscheiden können. Ein Unfall oder eine Krankheit kann dafür die Ursache sein. Dennoch wird fast jeder Mensch eine Vorstellung davon haben, welche medizinischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden sollen.
Damit diese Wünsche umgesetzt werden, empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung zu formulieren. Es ist sinnvoll, sich dabei von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen.
Niemand kann in die Zukunft blicken oder voraussagen, welche Entscheidungen irgendwann einmal zu treffen sind. Was aber passiert, wenn wir selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu fällen und diese unserer Umwelt mitzuteilen? Dann ist eine Vertrauensperson wichtig.
Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, dass ein von Ihnen bestimmter Mensch Ihre Angelegenheiten wahrnehmen kann, wenn Sie selbst es nicht können. Diese Vorsorgevollmacht wird meist als Generalvollmacht, also für alle Angelegenheiten, ausgestellt, sie kann aber auch auf bestimmte Bereiche beschränkt sein.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist sehr persönlich. Den Willen, anderen Menschen zu helfen, aber auch das Recht am eigenen Körper zu erhalten, muss jede oder jeder für sich selbst abwägen. Allerdings ist auch bei der Bereitschaft zu einer Organspende damit keinesfalls eine uneingeschränkte und unwiderrufliche Entscheidung getroffen.
Denn es dürfen nur die Organe und Gewebe entnommen werden, die von Ihnen dazu freigegeben worden sind. Falls sich Ihre Entscheidung ändert, können Sie Ihren Organspendeausweis jederzeit entsprechend anpassen.